Pres­se­mit­tei­lung 22.06.2023

Stadt­ju­gend­ring Regensburg

 

Förder­mit­tel für Junges Wohnen für kommu­na­le Wohn­pro­jek­te für Auszu­bil­den­de nutzen!

 

Der Stadt­ju­gend­ring Regens­burg setzt sich dafür ein, dass diese auf das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Wohnen, Bau und Verkehr einwir­ken um die Anlie­gen junger Auszu­bil­den­der in die Verga­be die Förder­mit­tel aus dem Bundes­pro­gramm „Junges Wohnen“ einflie­ßen zu lassen.

Vor allem müssen auf baye­ri­scher Ebene die Mittel aus dem Programm zu 50 % für die Förde­rung von Wohn­pro­jek­ten für Auszu­bil­den­de einge­setzt werden.

Dazu müssen bei der Verga­be folgen­de Aspek­te berück­sich­tigt werden:

1) Kommu­na­len Wohnungs­bau stär­ken: Das Geld aus dem Förder­topf muss primär für kommu­na­le Projek­te verwen­det werden. Kommu­na­ler Wohnungs­bau ist den Geset­zen des Mark­tes nicht im selben Maße unter­wor­fen wie es priva­te Akteu­re sind. Wohn­raum in kommu­na­ler Hand ist nach­hal­tig bezahl­ba­rer und lang­fris­tig sicher. Der SJR Regens­burg sieht daher kommu­na­len Wohnungs­bau als ziel­füh­rend, nach­hal­tig Wohn­raum für Auszu­bil­den­de zu schaffen.

2) Dauer­haft Wohn­raum schaf­fen: Der durch den Sonder­topf „Junges Wohnen“ neu entstan­de­ne Wohn­raum muss dauer­haft für Auszu­bil­den­de nutz­bar sein. Das bedeu­tet auch, dass der Wohn­raum nicht umzu­wid­men ist. Soll­ten privat­wirt­schaft­li­che Projek­te geför­dert werden, muss bei einem Verkauf das Vorkaufs­recht an die Kommu­ne gehen, um den wich­ti­gen Wohn­raum auch weiter­hin an Auszu­bil­den­de kosten­güns­tig vermie­ten zu können.

3) Neuen Wohn­raum schaf­fen: Durch die Förder­mit­tel muss neuer Wohn­raum geschaf­fen werden und kein schon bestehen­der Wohn­raum umge­stal­tet werden. Solan­ge kein neuer Wohn­raum gebaut wird, werden die Proble­me auf den Wohnungs­markt für Menschen mit gerin­gem Einkom­men bestehen bleiben.

4) Wohn­raum für die gesam­te Ausbil­dungs­dau­er schaf­fen: Statt Unter­künf­te für die kommer­zi­el­le Unter­brin­gung von Auszu­bil­den­den während des Block­un­ter­richts in der Berufs­schu­le zu schaf­fen, muss Wohn­raum primär Seite 2 von 3 des Schrei­bens vom 18.04.2023 für die geschaf­fen werden, die dauer­haft auf ihn ange­wie­sen sind und diesen über die gesam­te Dauer ihrer Ausbil­dung nutzen können.

Begrün­dung: Ende 2022 kündig­te das Bundes­mi­nis­te­ri­um für Wohnen, Stadt­ent­wick­lung und Bauwe­sen (BMWSB) eine Erhö­hung der Förder­mit­tel für sozia­len Wohnungs­bau um 500 Millio­nen Euro an. Diese Erhö­hung ist für das beson­de­re Förder­seg­ment „Junges Wohnen“ vorge­se­hen. Dazu wurde eine neue Verwal­tungs­ver­ein­ba­rung mit den Ländern ausge­ar­bei­tet, die genau­en Richt­li­ni­en zur Verga­be werden nun auf Landes­ebe­ne ausge­ar­bei­tet. Auf den Frei­staat Bayern entfal­len aus dem Sonder­för­der­topf 77,8 Millio­nen Euro. Da die Verein­ba­rung eine Co-Finan­zie­rung von 30 Cent pro abge­ru­fe­nem Euro an Bundes­mit­teln durch die Länder vorsieht, werden in Bayern ca. 100 Millio­nen Euro für dieses Sonder­pro­gramm zur Verfü­gung stehen. Derzeit ist das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Wohnen, Bau und Verkehr unter Staats­mi­nis­ter Chris­ti­an Bern­rei­ter mit der Ausar­bei­tung der Förder­richt­li­ni­en betraut. Für Studie­ren­de gibt es diese bereits, für Auszu­bil­den­de muss sie derzeit erar­bei­tet werden. Die poli­ti­sche Ziel­set­zung seitens des BMWSB ist hier­bei klar: geför­dert werden sollen damit zwei Grup­pen, Studie­ren­de und Auszu­bil­den­de. Nach Ansicht des Deut­schen Gewerk­schafts­bun­des und auch der Bundes­ver­ei­ni­gung der Arbeit­ge­ber­ver­bän­de und des Zentral­ver­bands des deut­schen Hand­werks ist daher auch eine gleich­mä­ßi­ge Auftei­lung der Finanz­mit­tel auf beide Grup­pen sinn­voll und nötig1 . Der Frei­staat darf die Mittel nicht nur zur Sanie­rung maro­der Studie­ren­den­wohn­hei­me oder ähnli­chem nutzen, sondern muss auch Ange­bo­te für junge Menschen in Berufs­aus­bil­dung unter­stüt­zen. Aber nicht nur bei der Höhe, sondern auch bei der poli­ti­schen Ziel­set­zung für die Verga­be der Mittel für Auszu­bil­de­ne müssen die Inter­es­sen junger Menschen bedacht werden. An erster Stel­le steht dabei natür­lich der Wunsch nach dauer­haf­tem, bezahl­ba­rem Wohn­raum in der Ausbil­dung. Kommu­na­ler Wohnungs­bau ist dabei der beste Weg, um diesen dauer­haft güns­ti­gen Wohn­raum unab­hän­gig von Markt­schwan­kun­gen oder Speku­la­tio­nen zu garan­tie­ren. Daher müssen in den Verga­be­richt­li­ni­en beson­ders kommu­na­le Projek­te bedacht werden und erst nach­ran­gig privat­wirt­schaft­li­che Akteu­re. Ein Beispiel, wie so ein kommu­na­les Projekt ausse­hen kann findet sich derzeit in München mit dem Auszu­bil­den­den­werk München e.V.: bis 2026 will die Stadt dort 1.000 Wohnun­gen für Auszu­bil­den­de schaf­fen, die für eine Warm­mie­te von unter 350€ im Monat vermie­tet werden. Über 300 Plät­ze sind bereits fertig und entwe­der bewohnt oder in der Verga­be. Gebaut wird von der städ­ti­schen Wohn­bau­ge­sell­schaft, aber verge­ben und betrie­ben wird der Wohn­raum durch einen Verein in dem neben der Stadt auch die Inter­es­sens­ver­tre­tun­gen junger Menschen sitzen – der Kreis­ju­gend­ring München-Stadt und die DGB-Jugend München sind gleich­be­rech­ti­ge Part­ner. 1 https://www.dgb.de/presse/++co++66c010d2-ced8-11ed-a38d-001a4a160123 Seite 3 von 3 des Schrei­bens vom 18.04.2023 Durch diese star­ke Inter­es­sens­ver­tre­tung, die nur auf kommu­na­ler Ebene möglich ist, konn­ten und können junge Menschen ihre Meinung und Wünsche einbrin­gen – bis in den Vorstand, in dem auch Bewohner*innen der Wohn­hei­me vertre­ten sein werden. Solche Projek­te für Auszu­bil­den­de sind natür­lich auch als Wirt­schafts­för­de­rung inter­es­sant. Nur wenn bezahl­ba­rer Wohn­raum vorhan­den ist, finden loka­le Unter­neh­men auch Azubis – denn junge Menschen in Ausbil­dung sind heut­zu­ta­ge nicht mehr klas­sisch minder­jäh­rig und wohnen bei ihren Eltern. Sie sind mobil und durch­aus bereit, für eine Ausbil­dung auch den Ort zu wech­seln. Dafür muss aber vor allem eins vorhan­den sein: bezahl­ba­rer Wohn­raum für ein selbst­be­stimm­tes Wohnen. Somit kann eine star­ke Förde­rung von Wohn­raum für Auszu­bil­den­de beitra­gen, den Fach­kräf­te­man­gel zu lindern – auch und vor allem außer­halb der großen Städ­te, wo die Kommu­nen nicht aus eige­ner Kraft solche Projek­te durch­füh­ren können.